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   BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07   

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https://dejure.org/2008,897
BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07 (https://dejure.org/2008,897)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07 (https://dejure.org/2008,897)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 (https://dejure.org/2008,897)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO
    Durchsuchung (Berufsgeheimnisträger; Arztpraxis; Unzulässigkeit bei bloß vagem Tatverdacht; geringer Schaden; Verhältnismäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mit Art 13 Abs 1 GG nicht zu vereinbarende Durchsuchung einer Arztpraxis - Verhältnis des Eingriffszwecks einer strafprozessualen Durchsuchungsanordnung bei einem Berufsgeheimnisträger zur Stärke des Tatverdachts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen eines niedergelassenen Arztes i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen Abrechnungsbetruges; Verfassungsmäßige Anforderungen an das Verhältnis des Eingriffszweckes einer strafprozessualen Durchsuchungsanordnung ...

  • Anwaltsblatt

    Art 13 GG, § 53 StPO
    Keine Durchsuchung ohne konkreten Verdacht

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102; GG Art. 13
    Anforderungen an die Annahme eines Anfangsverdachts als Voraussetzung für die Anordnung einer Durchsuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

  • IWW (Kurzinformation)

    Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Praxisdurchsuchung war verfassungswidrig!

  • IWW (Kurzinformation)

    Vager Verdacht auf Abrechnungsbetrug rechtfertigt keine Praxisdurchsuchung

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Keine Durchsuchung einer Arztpraxis bei vermuteter Falschabrechnung; Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatsanwaltschaft durchsucht Arztpraxis - Bei vagem Verdacht auf Abrechnungsbetrug ist das unverhältnismäßig

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 13 GG, § 53 StPO
    Keine Durchsuchung ohne konkreten Verdacht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung einer Arztpraxis war unverhältnismäßig

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung einer Arztpraxis ist verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Durchsuchung in Arztpraxis unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 211
  • NJW 2008, 3629 (Ls.)
  • NStZ 2008, 176
  • NStZ-RR 2008, 176
  • DVBl 2008, 400 (Ls.)
  • AnwBl 2008, 294
  • AnwBl Online 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).

    Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Diesem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Arztpraxen (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Diesem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Arztpraxen (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung;

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei zudem die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    In die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss außerdem eingestellt werden, dass bei der Durchsuchung der Kanzlei und der Suche auf dem Rechner empfindliche Daten Dritter gefährdet waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22

    Begründung des Anfangsverdachts durch das Amtsgericht beim ärztlichen

    Denn selbst wenn eine Falschabrechnung vorläge, wäre die durchgeführte Durchsuchung nicht verhältnismäßig (zu dieser Anforderung BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07, juris Rn. 13; Burhoff, Handbuch Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., Rn. 1820 m.w.N.).
  • LG Meiningen, 05.01.2012 - 2 Qs 212/11

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Krankenakten eines Zeugen

    Bei der Abwägungzu berücksichtigen ist aber auch die Stärke des Tatverdachts undwelche Tatfolgen gegebenenfalls eingetreten sind (BVerfG,2 BvR 1219/07 = PStR 2008, 47 = GesR 2008, 206-208 = AZR 2008, 56 = DuD 2008, 297-298 = MedR 2008, 288-289 = NStZ-RR 208, 176-177= BVerfGK 13, 211-217 - zitiert nach juris -).

    Hinzu kommt, dasssich die aus der Strafanzeige vom 31.05.2011 ergebendenVerdachtsgründe gegen den beschuldigten Anstaltsarzt imGrenzbereich zu vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen bewegen(BVerfG, 2 BvR 1219/07, a.a.O.).

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]).
  • LG Mönchengladbach, 23.04.2014 - 24 Qs 310 Js 3065/13

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung bei Vorliegen des Verdachts der Begehung

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen allein reichen dagegen nicht aus, um den mit jeder Wohnungsdurchsuchung nach § 102 StPO verbundenen Eingriff in die durch Art. 13 GG verbürgten Rechte des betroffenen Wohnungsinhabers zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1707; NJW 2006, 976, 982; NStZ-RR 2008, 176; NJW 2011, 291; NJW 2011, 2275).
  • VG Meiningen, 22.01.2009 - 6 D 60001/09

    Anordnung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses wegen Besitz von

    Demnach ist der Antrag unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unter dem Aspekt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzulehnen (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 21.01.2008, 2 BvR 1219/07, Juris).
  • LG Mönchengladbach, 28.01.2013 - 28 Qs 14/12

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung einer Durchsuchungsanordnung

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen allein reichen dagegen nicht aus, um den mit jeder Wohnungsdurchsuchung nach § 102 StPO verbundenen Eingriff in die durch Art. 13 GG verbürgten Rechte des betroffenen Wohnungsinhabers zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJVV 2005, 1707; NJW 2006, 976, 982; NStZ-RR 2008, 176 ; NJVV 2011, 291; NJVV 2011, 2275).
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